Schlösser in Deutschland
Auf www.schloss-verzeichnis.de finden Sie ein Verzeichnis von Schlössern
und schlossähnlichen Gebäuden in allen Teilen Deutschlands. Um
aus der Vielzahl der gelisteten Objekte schnell das gesuchte heraus zu finden,
sind sämtliche Schlösser nach Bundesländern und nach Orten
sortiert.
Da die Ähnlichkeit zu Herrenhäusern oder Burgen oftmals sehr groß
ist, wird zunächst erläutert, worum es sich bei diesen historischen
Gebäuden handelt.
Schlösser
Bei einem Schloss handelt es sich schlicht und ergreifend um einen Wohnbau,
der im Besitz einer adligen Person (Herzog oder König) ist. Dementsprechend
ist es egal, wie groß oder stattlich das betreffende Gebäude
ist. Solange es vom Adel gebaut wurde und Wohnzwecken dient, handelt es
sich um ein Schloss. Je nach Lage, Zweck oder Stilrichtung kann unter anderem
zwischen einem Residenzschloss, einem Wasserschloss, einem Jagdschloss,
einem Stadtschloss, einem Lustschloss oder einem Barockschloss unterschieden
werden.
Burgen
Eine Burg ist ein Wehrbau, der in sich geschlossen ist und ebenfalls Wohnzwecken
dient. Das charakteristische Merkmal ist jedoch die Wehrhaftigkeit der Anlage.
Auch bei den Burgen kann zwischen verschiedenen Typen unterschieden werden.
So sind Bezeichnungen wie Höhenburg, Spornburg, Wasserburg, Fliehburg,
Zollburg, Kirchenburg, Reichsburg oder Motte geläufig. Aus den Burgen
entstanden Ende des 15. Jahrhunderts häufig Schlösser und Herrenhäuser.
Herrenhäuser
Ein Herrenhaus ist ein Wohngebäude im Besitz eines Landadligen oder eines Gutsherren. Im Gegensatz zum Schloss, das von einem Kaiser, einem König oder einem Herzog bewohnt wird, bildet das Herrenhaus den Mittelpunkt eines Gutes. Neben dem sozialen Stand des Eigentümers entscheidet somit auch die Funktion des Gebäudes, ob es sich um ein Schloss oder ein Herrenhaus handelt. Bei den vom Gutshaus bzw. Herrenhaus aus verwalteten Gütern können unter anderem Rittergüter, Weingüter oder Adelsgüter unterschieden werden.
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